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CO2KostAufG
Für welche Abrechnungszeiträume trifft das 10-Stufenmodell zu?
Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) gilt für Gebäude, in denen Brennstoffe in getrennten oder verbundenen Anlagen zur Wärmeerzeugung für Heizung oder für Heizung und Warmwasser genutzt werden. Für diese Anlangen sind gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz Standardwerte für Emissionsfaktoren festgelegt. Dieses Gesetz gilt auch für die eigenständig gewerbliche Lieferung von Wärme oder von Wärme und Warmwasser hinsichtlich der für die Wärmeerzeugung eingesetzten Brennstoffe.
Für welche Abrechnungszeiträume trifft das 10-Stufenmodell zu?
Die im CO2KostAufG vorgesehene Aufteilung der Kohlendioxidkosten ist für Abrechnungszeiträume, die mit dem 01.01.2023 beginnen, anzuwenden. Die CO2-Kostenaufteilung zwischen Vermieter und Mieter wird daher in der Regel erst mit den in 2024 erstellten Abrechnungen notwendig. Für die aktuelle Abrechnungsperiode besteht noch kein Handlungsbedarf!
Ausnahmen der CO2-Steuer
Das 10-Stufenmodell gilt nicht für Gewerbeimmobilien. Hier soll die CO2-Kostenaufteilung von Vermietern und Mietern hälftig getragen werden. Für Gewerbeimmobilien soll auch ein Stufenmodell 2025 folgen.
CO2 Rechner
CO2-KOSTENANTEIL EINFACH BERECHNEN:
In drei Schritten können Sie mit dem DEUMESS Rechner eine Prognose der CO2-Kosten berechnen:
1. ENERGIEART AUSWÄHLEN.
2. JÄHRLICHEN VERBRAUCH ANGEBEN (FALLS FERNWÄRME GENUTZT WIRD, BITTE DEN CO2-FAKTOR DES FERNWÄRMEVERSORGERS VERWENDEN).
3. GESAMTWOHNFLÄCHE DES GEBÄUDES ANGEBEN.