Haushaltsnahe Dienstleistungen

Seit dem Jahr 2006 können haushaltsnahe Dienstleistungen nach §35 a EStG in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Um die Steuervorteile für Sie und Ihre Mieter entsprechend zu sichern, nehmen wir gerne den benötigten Ausweis in Ihrer Heiz- und Hausnebenkostenabrechnung vor. Hierfür bitten wir um Angabe der Lohnkosten der Handwerkerleistungen auf der Kostenaufstellung. Unsere Lohnkosten werden von uns automatisch übernommen.

 
 
 
 
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