Miet-, Wartungs- und Serviceverträge

Miete | Die von uns angebotene Messtechnik kann durch Sie angemietet werden. Die Laufzeit richtet nach den gesetzlich vorgeschriebenen Eichzeiten der jeweiligen Messtechnik. So beläuft sich die Vertragszeit für Wärmemengen-, Warmwasser- und Kaltwasserzähler auf 6 Jahre. Heizkostenverteiler unterliegen zwar keiner Eichung, allerdings wird deren übliche Nutzungsdauer auf 10 Jahre angesetzt, sodass hier die Verträge meist über eine Laufzeit von 10 Jahren geschlossen werden. Selbstverständlich sind auch andere Laufzeiten möglich, die wir Ihnen gerne anbieten. Hauptbestandteil des Mietvertrages ist die Gewährleistung der Aufrechterhaltung der Funktions- und Betriebsbereitschaft der jeweiligen Messtechnik. Die Gerätemiete für verwendete Messtechnik wird im Rahmen der Abrechnungserstellung entsprechend umgelegt. Die Faktura der Mietgebühren erfolgt im laufenden Abrechnungszeitraum vorschüssig und einmal jährlich. Die Mietgebühren beinhalten weiterhin die Eichgebühr sowie die Montage. Anfahrtskosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Bitte beachten Sie, dass bei der Geräteaustattung von Liegenschaften, welche nicht von uns abgerechnet werden, entsprechende Montage- und Anfahrtskosten anfallen. 

Wartung | Ein Wartungsvertrag ist ein optional wählbarer Vertrag, den wir Ihnen nach dem Kauf der Erfassungsgeräte anbieten. Mit dem Wartungsvertrag gewährleisten wir die Aufrechterhaltung der Funktions- und Betriebsbereitschaft sowie den kostenfreien Austausch vor Ablauf deren Eichende bzw. Nutzungsdauer. Auch hier richtet sich die Vertragsdauer nach der jeweiligen Eichzeit/Nutzungsdauer. Die Wartungsgebühr für verwendete Messtechnik wird im Rahmen der Abrechnungserstellung entsprechend umgelegt. Die Faktura der Wartungsgebühren erfolgt im laufenden Abrechnungszeitraum vorschüssig und einmal jährlich. Bitte beachten Sie, einem Wartungsvertrag geht immer ein Kauf der Erfassungsgeräte voraus.

Service | Mit dem Servicevertrag für Rauchwarnmelder bieten wir Ihnen die nach DIN 14676 vorgeschriebene jährliche Kontrolle & Wartung inkl. schriftlichem Protokoll. Im Falle eines Brandes haben Sie somit die wichtigsten Unterlagen direkt zur Hand und können diese ggf. an Ihre Versicherung weiterreichen. Bereits vorhandene Rauchwarnmelder, sogenannte Fremd-Rauchwarnmelder, sind nur nach vorheriger und individueller Prüfung, d. h. entsprechen diese den VdS-Richtlinien, korrekte Montageart- und stelle, etc., durch uns prüfbar. Die Faktura der Servicegebühr erfolgt unmittelbar nach der Kontrolle & Wartung.

 
 
 
 
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